Was ist eine private Haftpflichtversicherung?
Eine private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden, die von den versicherten bzw. mitversicherten Personen an Personen, Vermögen, Sachen und Vermögen verursacht wurden.
Vermögensschäden, die nicht von Personen- oder Sachschäden verursacht wurden, werden nur in Ausnahmefällen versichert.
Nicht alltägliche Risiken müssen zusätzlich versichert werden.
In welchen Fällen gibt es keinen Versicherungsschutz?
Es gibt keinen Versicherungsschutz gegen folgende Schäden:
a. Schäden, die der Versicherte vorsätzlich herbeigeführt hat
b. Schäden, die der Versicherte selbst erleidet
c. von Angehörigen verursachten Schäden (Angehörige, die im Vertrag mitversichert sind oder mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft leben)
d. Schäden an geliehenen und gemieteten Gegenständen
Welche Risiken müssen zusätzlich versichert werden?
Für einige besondere Risiken gibt es in der privaten Haftpflichtversicherung keine Leistungen und sie sollten gesondert abgesichert werden. Zu diesen Risiken gehören z.B. die Grund- und Hausbesitzerhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde- und Hundehalter sowie die Gewässerschadenhaftpflicht.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Bei jedem Schadensfall zahlt der Versicherer maximal bis zur festgelegten Deckungssumme. Für die Differenz muss die versicherte Person selbst aufkommen, wenn ein Schaden diese Summe übersteigt. Das kann negative finanzielle Folge haben, deshalb ist zu empfehlen, bei der Beantragung einer privaten Haftpflichtversicherung auf eine möglichst hohe Summe zu achten.
Leistet die Haftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja. Die Haftpflichtversicherung leistet bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr auch im Ausland. Im Falle, dass die versicherte Person jedoch länger als ein Jahr im Ausland lebt oder ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, leistet die Privathaftpflicht nicht mehr.
Kündigung der Privathaftpflichtversicherung:
Die private Haftpflichtversicherung kann man 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigen. Wenn die Versicherungsgesellschaft ihre Beiträge erhöht oder liegt ein Schadenfall vor, hat die versicherte Person ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: innerhalb 1 Monats nach Beitragserhöhung kann die Versicherung gekündigt werden.
Bei Abschluss des Versicherungsvertrags legt die versicherte Person eine Laufzeit fest, die sich im Falle, dass sie nicht kündigt, verlängert sich automatisch um ein Jahr.
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