Zu den wichtigsten Kfz - Versicherungen gehören folgende:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Teil- und Vollkaskoversicherung
- Insassen-Unfallversicherung
- Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen und ist jedem Autohalter gesetzlich vorgeschrieben, wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen will/möchte.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern keine Vertragskündigung besteht.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zu Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung und bietet Versicherungsschutz gegen Schäden, die am Fahrzeug der versicherten Person entstehen.
Es gibt zwei Varianten der Kaskoversicherung: Teil- und Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Kosten für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen und sichert Versicherungsschutz in folgenden Fällen: - Diebstahl, Raub, Explosion oder Brand, von Sturm, Blitzschlag und Hagel verursachte Schäden, Schmorschäden, Marderbriss, Glasbruchschäden.
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige zusätzliche Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung und übernimmt Kosten nur für Schäden, die am eigenen Fahrzeug verursacht wurden.
In der Vollkaskoversicherung sind neben den oben genannten Schäden folgende mitversichert: - Beschädigung des Fahrzeuges durch Fremde (Vandalismus), Unfallschäden am eigenen Farzeug. Ausserdem gibt es Versicherungsschutz, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung ist ein zusätzlicher Schutz für Fahrzeuginsassen. Sie ist eine reine Summenversicherung, d. h. bei einem Schaden erbringt der Versicherer unabhängig von der Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Summe.
Vorraussetzung: der Unfall muss einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Behandlen, Benutzen, Lenken, dem Ent- und Beladen sowie dem Abstellen des Kraftfahrzeuges aufweisen. Unfälle, die beim Ein- und Aussteigen entstehen, werden auch versichert.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Personen, die sich in dem Fahrzeug als berechtigte Insassen befinden. Unberechtigte Fahrer (wie zum Beispiel Dieb) sind nicht versichert.
Wenn der Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt, so zahlt die Versicherungsgesellschaft die festgelegte Versicherungssumme.
Wenn ein Insasse infolge des Unfalls dauernde körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen erleidet, so zahlt die Versicherungsgesellschaft ebenfalls die festgelegte Summe.
Wenn nach einem Unfall eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eines Insassen zurückbleibt, so zahlt die Versicherungsgesellschaft das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung.
In der Regel ist der Abschluss einer normalen Unfallversicherung zu empfehlen, die nicht nur bei Kfz-Unfällen sondern bei allen Unfällen leistet.
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