Neben dem Check des Autos sollte vor
Reisen ins Ausland grundsätzlich auch der Versicherungsschutz überprüft werden. Dies kann , auch wenn das Reiseland im Ausland liegt über lokale oder Online-Reisebüros in Anspruch genommen werden.
Bei einer Reise in ein nicht-europäisches Land sollte der Reisende abklären, ob der Versicherungsschutz für dieses Land gilt. Für die Kaskoversicherung ist vorher zu klären, welche Zubehörteile durch die Versicherung abgedeckt sind.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt für das gesamte EU-Ausland. Für Staaten außerhalb der EU ist die "Grüne Karte" als Versicherungsnachweis mitzuführen, die jede Versicherung ausstellt. Empfohlen wird die "Grüne Karte" auch für Urlaubsorte in Polen und Italien.
Reiseinfos über Polen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät sogar dazu, die "Grüne Karte" bei jeder Auslandsreise mitzunehmen, da sie alle relevanten Angaben zum Versicherungsschutz enthält.
Ins Reisegepäck gehört auch der "Internationale Unfallbericht", ein Formular, auf dem Unfall und Schadensregulierung festgehalten werden können. Der "Internationale Unfallbericht", der Ausfüllhilfen in 11 Sprachen enthält, kann kostenlos bei jeder Versicherung oder in einzelnen Exemplaren beim DGV unter der Fax-Nummer 030-2020-6604 bezogen werden.
Üblicherweise fallen Dachgepäckträger und andere Zubehörteile unter den Kasko-Versicherungsschutz gegen Diebstahl. Die Kaskoversicherung informiert auf Wunsch detailliert über den Versicherungsumfang für Zubehörteile. Mietwagenverleiher, die vor allem in Sud- und Osteuropa aufgrund häufiger Diebstähle vom Versicherungsschutz dieser Teile absehen, müssen in ihren Verträgen darüber informieren.
Bei Reisen ins Ausland kann der Abschluss weiterer Versicherungen sinnvoll sein. Die Erweiterung der KFZ-Haftpflichtversicherung um einen
Schutzbrief deckt Kosten für Pannen- und Unfallhilfe ab.
Eine Reisekrankenversicherung übernimmt Kosten, die die heimische Krankenkasse nicht übernimmt, etwa für den Rücktransport.
Darüber hinaus kommt eine private Unfallversicherung in Betracht.